Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Wiesel-Shuttle Stand: 01/2016

Wiesel-Shuttle , Felsbergstr. 29 B , 64342 Seeheim Jugenheim

1.        Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Wiesel-Shuttle – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend

Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

1.2       Alle Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mwst. Die aufgeführten Preise sind Pauschalangebote für den direkten Weg. Umwege oder Zwischenstopps können bei diesen Preisen nicht berücksichtigt werden, wenn gewünscht gegen Aufpreis.

1.3       Durch Witterungsbedingte Strassenverhältnisse und Staus kann es zu Verspätungen kommen für die wir keine Haftung übernehmen.

1.4       Sollte ein Fahrzeug unsererseits aus welchen Gründen auch immer ausfallen, erstatten wir Ihnen die Kosten für die im Angebot stehende Teilstrecke bis zur Höhe der Tarife der öffentlichen Verkehrsmittel (z.Bsp. Bahnfahrt 2. Klasse ) . Taxi oder Mietwagen werden nur nach Absprache mit uns erstattet.

1.5        Für Personen sowie Sachschäden haften wir im Umfang der Deckung unserer Haftpflichtversicherung. Bei Entwendung Ihres Gepäcks durch dritte, können wir keine Haftung übernehmen. Für etwaige Verunreinigung unserer Fahrzeuge durch Ihr Verschulden werden die Reinigungskosten und die Ausfallkosten Ihnen in Rechnung gestellt.

1.6       Bei Buchungen im Eco- Tarif kann es vorkommen, das noch andere Personen zur gleichen Zeit sich im Fahrzeug befinden, bzw. mitfahren. Falls Sie es nicht wünschen bitte EINZELTRANSFER buchen

1.7        Die Preise der Pauschalfahrten zum Flughafen gelten nicht an den Oster – Weihnachts und Silvesterfeiertagen.

1.8        Bei Bekannt werden von Flugverspätungen bzw. Flugverschiebungen Ihres Rückfluges ist es unbedingt erforderlich uns umgehend telefonisch zu benachrichtigen, so dass wir über die neue Ankunftszeit sowie eventuell neuer Flugnummer informiert sind. Wenn wir aufgrund fehlender Informationen unnötige Leerfahrten, Anfahrten oder Wartezeiten haben, kann es zu zusätzlichen Kosten kommen.

1.9        Sollte nach Ihrer Landung unvorhergesehene Wartezeiten entstehen (Zollabfertigung, Gepäckabholung etc.), setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

1.10      Ist  aufgrund Ihres Verschuldens eine 2. Anfahrt nötig werden, so muss diese dem jeweiligen Angebotspreis zusätzlich berechnet werden.

1.11      Der Treffpunkt für die Abholung ist, wenn nicht anders vereinbart im Terminal 1 Ausgang B 7 und im Terminal 2 Ausgang E 8. Falls Sie niemand antreffen sollten, rufen Sie uns einfach an. Wir stellen dann den direkten Kontakt zum Fahrer her. Wir legen 45 min nach Landung zu Grunde die Sie benötigen um am Treffpunkt zu erscheinen, sollte es schneller gehen informieren Sie uns bitte. Wir bitten um Verständnis, dass es sich zwischen Ihrer Ankunft am Treffpunkt und der Rückfahrt evtl. Wartezeiten ergeben können.

1.12      Das Fahrpreis für die Hin- und Rückfahrt ist beim Fahrer in bar oder mit Kreditkarte zu entrichten. Bei Zahlungen mit Kreditkarte werden 2,50 € Gebühr fällig.

Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Eventuell Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Aufwandbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

2.0        Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

3.        Sonstige Bestimmungen

Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Dienstleister bedürfen der vorherigen Absprache

4.        Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.

5.0     Mit der Buchung des Transfers erkennt sich der Fahrgast mit den AGBs einverstanden.